Gerechtigkeit im öffentlichen Promi-Prozess
Wie gerecht kann es sein, gerichtliche Verhandlungen zwischen Personen des öffentlichen Lebens unter den Augen der Öffentlichkeit auszutragen? – Ein Kommentar am Beispiel des Prozesses zwischen Johnny Depp und Amber Heard
Körperliche Gewalt, Missbrauch, Drogenexzesse und zwei ruinierte Karrieren – darum und um noch viel mehr ging es in der Gerichtsverhandlung zwischen Johnny Depp und Amber Heard im vergangenen Jahr 2022. Sechs Wochen lang wurde der Prozess zwischen dem ehemaligen Ehepaar unter den Augen der Öffentlichkeit ausgetragen – zu jeder Zeit live im Fernsehen und Netz verfolgbar. Ins Rollen gebracht wurde der Fall durch eine Aussage Heards, die sich einige Jahre zuvor öffentlich als Opfer häuslicher Gewalt bezeichnete. Depp wies die Vorwürfe von sich und beschuldigte seine Ex-Ehefrau vor Gericht der Verleumdung. Heard setzte daraufhin eine Gegenklage auf – ebenfalls wegen Verleumdung. Noch bevor der Prozess startete, ergriff nahezu die gesamte Welt Partei für Depp. Heard sollte die Böse sein, die Lügnerin, die „verrückte Hexe“ – und die Suche nach der Wahrheit erschien, wenn überhaupt, nur noch nebensächlich. Das Resultat? Ein gegenseitiger Geldabschlag in Millionenhöhe und die bleibende Frage, wie gerecht es ist, gerichtliche Verhandlungen von Personen des öffentlichen Lebens unter den Augen der Öffentlichkeit auszutragen.

Warum sind gerichtliche Verhandlungen eigentlich überhaupt öffentlich zugänglich? Der Grund für die Erlaubnis von Berichterstattung durch Journalist:innen liegt in der Transparenz der Justiz. Entscheidungen in Form von Urteilen sollen für Bürger:innen nachvollziehbar sein – die Rechtsprechung soll nicht geheim und hinter verschlossenen Türen stattfinden. Daher sind Journalist:innen im Gerichtssaal zugelassen, um Geschehnisse zu dokumentieren und an das Volk weiterzutragen. Allerdings gibt es im deutschen Gerichtsverfassungsgesetz nicht gerade wenige Ausnahmen, nach denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann. Darunter fällt z.B. der persönliche Lebensbereich (etwa, wenn Angeklagte zu ihren sexuellen Vorlieben, politischen oder weltanschaulichen Ansichten befragt werden), Unterbringung (etwa, wenn das Verfahren Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht zum Gegenstand hat) oder aber, wenn schwere Gefahren für einzelne Personen bestehen (etwa bei Drohungen gegen aussagebereite Zeug:innen oder die Angeklagten selbst). Die Liste lässt sich fortführen. Live-Übertragungen für Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen sind in Deutschland vollständig unzulässig. Die Begründung: Es könnte dadurch zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungen des Prozesses kommen – beispielsweise durch eine skandalöse oder sensationelle Aufbereitung der Inhalte. Außerdem könnte die Anwesenheit von Kameras und Tonbändern Druck auf Angeklagte, Zeug:innen und Richter:innen ausüben, was die Rechtsfindung behindern könnte. Nach deutscher Ansicht ist also klar: Die Funktionsfähigkeit der Justiz und der Schutz von Prozessbeteiligten hat höchste Priorität. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit kann schließlich auch ohne Live-Übertragung durch die Berichterstattung von Journalist:innen gestillt werden. In einigen Bundesstaaten der USA hingegen sind Live-Berichterstattungen im Namen der Demokratie und der Transparenz erlaubt – denn das Volk soll die Justiz live überwachen und kritisieren können. Heißt das im Umkehrschluss etwa, dass Journalist:innen hinsichtlich ihrer Kompetenz, neutral und wahrheitsgemäß zu berichten, angezweifelt werden?
Betrachtet und vergleicht man das deutsche Rechtssystem mit dem US-amerikanischen Rechtssystem, so fällt schnell auf, dass diese völlig unterschiedlich aufgebaut sind. Deutschland hat das Civil Law, nach welchen richterlichen Entscheidungen basierend auf einem festen Regelwerk – der Verfassung und die daraus resultierenden Gesetze – getroffen werden. Richter:innen hören sich einen Fall an und vergleichen das Erzählte mit den bestehenden Gesetzen. Es wird also vom Allgemeinen auf das Besondere, also dem vorliegenden Einzelfall, geschlossen. Außerdem sind es die Richter:innen, die Zeug:innen befragen und den Prozess führen – Anwält:innen haben eine untergeordnete Rolle. In den USA hingegen herrscht das Common Law, welches sich nicht auf Gesetze, sondern auf sogenannte Präzedenzfälle stützt. Es braucht also nicht zwingend eine Verfassung, da sich in der Urteilsfindung beinahe ausschließlich auf vergangene Fälle und Entscheidungen berufen wird. Des Weiteren nehmen Richter:innen im Gerichtssaal eher eine passive Rolle ein und agieren vorrangig als Streitschlichter:innen. Im Fokus stehen die Anwält:innen, die Zeug:innen befragen, den Fall präsentieren und versuchen, die Richter:innen von ihrer Seite der Medaille zu überzeugen.
Bei Streitklagen mit einem Wert von über 200 Tausend US-Dollar können Verhandlungen außerdem vor einer sogenannten Geschworenen-Jury stattfinden. Diese Jury besteht aus Laien, die in einem Zufallsverfahren gewählt und als Vertreter des Volkes gesehen werden. Sie alle haben verschiedene, berufliche und lebensweltliche Hintergründe und sollen vor Gericht über Recht und Unrecht entscheiden können. In solchen Fällen gilt es also, sie zu überzeugen – denn am Ende muss eine einstimmige Entscheidung getroffen werden. Dieses System lässt großen Spielraum für Interpretation, Willkür und Subjektivität. Für Angeklagte bedeutet dies, dass sie vor Gericht noch einmal mehr von ihrer Wahrheit überzeugen müssen – denn wer am meisten Sympathie und Überzeugung mitbringt, scheint die höchste Chance auf das Recht zu haben. Ob ein solches System in sich gerecht sein kann, bezweifeln viele Beobachter:innen.

Foto: Festival-de-Cannes-2023
Neben festgelegten Regeln und Richtlinien stehen allerdings auch noch die Menschen, die sich das ganze Spektakel anschauen. Die Wissenschaft sagt, dass es zum natürlichen Verhalten jedes Säugetiers gehört, eine gewisse Neugierde zu besitzen. Denn diese ist Voraussetzung und Antrieb des Lernens und schlussendlich überlebenswichtig. Ebenfalls sind wir von Natur aus darauf konditioniert, intensiver auf Negatives zu reagieren – denn im Kampf des Überlebens sind wir immer auf der Hut vor potenziellen Gefahren. Und so grausam, wie das klingen mag, so müssen wir auch heute noch feststellen, dass uns empörende, beschämende und schockierende Nachrichten mehr mitreißen als Positive.
Biologisch ist es so: Passiert etwas Aufregendes, Spannendes oder gar Furchteinflößendes, dann setzt unser Gehirn Dopamin frei. Und dieser Stoff ist bekanntlich der Hauptakteur im Belohnungssystem unseres Gehirns. Folglich wollen wir immer mehr davon – persönliche Grenzen schwinden und der Sensationshunger steigt und steigt. Gefüttert wird dieser nicht zuletzt von den sozialen Medien.
Insbesondere die Kurzvideo-Plattform TikTok birgt riesiges Potential, ihre Nutzer:innen durch Algorithmen in eine Abwärtsspirale zu ziehen. Videos sind nie länger als drei Minuten – folglich können aus stundenlangen Gerichtsverhandlungen nur kleine Ausschnitte gezeigt werden, die dann auch noch in einen völlig anderen Kontext gesetzt und realitätsverzerrend abgezeichnet werden können. Algorithmen greifen persönliche Haltungen von Nutzer:innen in Sekundenschnelle auf und spielen ihnen daraufhin nur noch Inhalte aus, die genau auf diese zustimmen. Zuschauer:innen geraten in einen Tunnel, in dem es kein Rechts und Links mehr gibt – die Chance auf eine vielseitige, neutrale Meinungsbildung geht Richtung null.
Und auch hier spielt unser Belohnungssystem wieder eine große Rolle: Halten wir uns nur in unserer eigenen Bubble auf und umgeben uns ausschließlich mit Menschen, die unserer Meinung sind, wird unser Belohnungssystem ständig erneut aktiviert. Wir erhalten Lob und Anerkennung für unsere Meinung – die folglich ja nur die einzig Richtige sein kann. Und in unserer Bubble wird sich wohl kaum jemand von der anderen Seite verlaufen – dafür sorgt der Algorithmus schon. Weiter verteilt sich die Verantwortung für unser Handeln durch die bestehende Gruppendynamik im Netz auf unzählige Mittäter:innen. Durch diese Verantwortungsdiffusion erscheinen gemeine Hasskommentare gar nicht mehr „so schlimm“ und unser Schuldgefühl schwindet.

Foto: Gage Skidmore
Im Fall Depp vrs. Heard zeichnete sich im Netz schnell eine öffentliche Meinung ab – Johnny das Opfer, unterstützt durch unzählige Ausschnitte, in denen der Schauspieler charmant erscheint und den Gerichtssaal zum Lachen bringt und Amber die böse Lügnerin. Gestützt wird diese Haltung außerdem durch das Phänomen parasozialer Beziehungen.
Dieses Verhalten findet sich besonders häufig in der Popkultur wieder und beschreibt eine einseitige Beziehung, die ein Fan zu einem Star bzw. einer Person des öffentlichen Lebens aufbaut. Hören wir etwas Negatives über eine Person, die wir lieben, anhimmeln und vergöttern, dann möchten wir das nicht wahrhaben. Das positive, idealisierte Bild dieser Person möchten wir mit allem schützen, was wir haben. In diesem Moment wird zwischen der Kunst eines Menschen und dem Menschen an sich nicht mehr unterschieden.
Das Internetzeitalter intensiviert dieses Problem. Wenn der oder die Lieblingsschauspieler:in plötzlich zur bzw. zum mutmaßlichen Straftäter:in wird, dann tun Fans alles dafür, dass diese Anschuldigung schnell aus der Welt geschaffen wird. Stellt sich nun allerdings auch die Frage, wie die ausgewählte Jury von all dem Trubel im Netz abgeschirmt werden soll, um ihre Unbefangenheit nicht zu verlieren? Im Prozess gegen Footballstar O.J. Simpson im Jahre 1995 wurde die Jury während des Prozesses in einem Hotel außerhalb der Stadt ohne Smartphones oder andere Medien untergebracht – im Depp vrs Heard Prozess hingegen sind die Jury-Mitglieder:innen abends zurück zu ihren Familien gekehrt. Und ob da tatsächlich nicht über das Thema gesprochen wird, das die ganze Welt bewegt, bleibt zu bezweifeln.
Klar ist, neumodische Übertragungen von öffentlichen Gerichtsprozessen scheinen zunächst zeitgemäß – doch der Preis, den Betroffene zahlen müssen, ist hoch. Objektivität in der Meinungsbildung geht verloren und Beteiligte sind ernsthaften physischen und psychologischen Gefahren ausgesetzt. Im Fall Depp vrs. Heard wurde Heard bedroht, öffentlich degradiert und in den Medien bloßgestellt. Unabhängig davon, wer von beiden nun tatsächlich die Wahrheit erzählt, sind Witze über potenzielle Opfer häuslicher Gewalt ein geschmackloser Beiklang eines ernstzunehmenden Themas und sorgen langfristig dafür, dass sich andere Opfer nicht mehr trauen, öffentlich zu sprechen. Das ist nicht nur ein herber Rückschlag für 5 Jahre Me-Too-Bewegung – zugleich sorgt der ganze öffentliche Krieg für eine Spaltung der Gesellschaft. Und sollten wir nicht eigentlich alle nur ein Ziel verfolgen – nämlich die wahre Gerechtigkeit finden?
Autorin: Lena Gerhard
Kategorien